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Allgemeine Geschäftsbedingungen · Stand April 2026

AGB.

Diese AGB gelten für alle Leistungen der EWI – Energiewechsel Ingenieurbüro GmbH (Schopenhauer Straße 71, 80807 München, HRB 281501) gegenüber ihren Auftraggebern. Für heimpass.de gelten gesonderte AGB.
§ 01 / Geltungsbereich

Vertragspartner & Anwendung

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen EWI und dem Auftraggeber über Ingenieur-, Beratungs- und Berechnungsleistungen, insbesondere:

  • individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) nach BAFA-Richtlinie
  • Heizlastberechnungen nach DIN EN 12831
  • Hydraulischer Abgleich (Verfahren A und B)
  • Wärmepumpen-Auslegung nach VDI 4645
  • GEG-Nachweise (Neubau und Bestand)
  • Energieausweise (Bedarf und Verbrauch) nach GEG
  • Berechnungen für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
  • Fördermittel-Beratung und Antragstellung (BAFA BEG EM, KfW, FKG München)
  • Baubegleitung nach KfW-Richtlinie

(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Abweichende AGB des Auftraggebers werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von EWI Vertragsbestandteil.

(4) Für Bestellungen über heimpass.de gelten gesonderte AGB dort.

§ 02 / Vertrag

Vertragsschluss, Angebote

(1) Angebote von EWI sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, schriftliche Annahme (Brief, E-Mail, Partner-Portal) oder Beginn der Leistungsausführung zustande (§ 126b BGB).

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(4) Vor Abgabe eines verbindlichen Angebots kann EWI Unterlagen anfordern.

§ 03 / Leistung

Leistungsumfang, Werk- vs. Dienstvertrag

(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot. EWI schuldet:

  • Bei Berechnungs- und Nachweisleistungen einen konkreten Arbeitserfolg im Sinne eines Werkvertrags (§§ 631 ff. BGB).
  • Bei Beratungs-, Antrags- und Baubegleitungsleistungen eine fachgerechte Tätigkeit im Sinne eines Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB) — kein Erfolg geschuldet.

(2) Leistungen werden nach GEG, einschlägigen DIN-Normen (DIN EN 12831, DIN V 18599) und Förderrichtlinien erbracht.

(3) Nachunternehmer zulässig — EWI bleibt Vertragspartner.

(4) Leistungen erfolgen überwiegend remote. Vor-Ort-Termine nur vereinbart/erforderlich. Fahrtkosten nach § 5 Abs. 3.

(5) Zeitpläne sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart.

§ 04 / Mitwirkung

Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und vollständig zur Verfügung:

  • Grundrisse, Schnitte, Ansichten
  • Baujahr und Bauunterlagen soweit vorhanden
  • Bestandsfotos (Außen, Innen, Haustechnik)
  • Datenblätter und Baujahr Heizungs- und Lüftungsanlagen
  • Verbrauchsabrechnungen der letzten 1–3 Jahre
  • Eigentümerdaten, Grundbuchauszug soweit erforderlich
  • bei Förderanträgen: Kostenvoranschläge, IBAN, steuerliche Unterlagen

(2) Angaben müssen richtig und vollständig sein. EWI prüft Richtigkeit nicht.

(3) Bei fehlender Mitwirkung — nach Nachfrist — kann EWI außerordentlich kündigen (§ 642 BGB).

(4) Fehlende Mitwirkung verlängert Fristen entsprechend.

§ 05 / Vergütung

Zahlung & Fahrtkosten

(1) Vergütung gemäß Angebot. Preise netto zzgl. USt (ggü. Verbrauchern brutto).

(2) Festpreis-Abrechnung; bei Zeithonorar gilt angegebener Stundensatz, angefangene Viertelstunden aufgerundet.

(3) Fahrtkosten: 0,42 €/km ab 80807 München. Reisezeit 50 % des Stundensatzes. Reisen nach Aufwand (Beleg).

(4) Rechnungen fällig innerhalb 14 Tagen ohne Abzug. Überweisung oder SEPA-Basislastschrift.

(5) Ab 1.500 € netto / bei NWG / mehrstufigen Anträgen / Baubegleitung — Abschlagszahlungen zulässig (§ 632a BGB).

(6) Verzug: Zinsen nach § 288 BGB. Ggü. Unternehmern 9 PP über Basiszinssatz + 40 € Pauschale.

(7) Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Gegenansprüchen.

§ 06 / Fristen

Lieferzeiten & Höhere Gewalt

(1) Lieferzeiten ab vollständigen Unterlagen und Angebotsfreigabe. Richtwerte, wenn nicht als verbindlich vereinbart.

(2) Höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnung, Pandemie, Cyberangriff, Energieausfall — verlängern Fristen angemessen.

(3) Teilleistungen zulässig, soweit zumutbar.

§ 07 / Nutzungsrechte

Urheberrecht

(1) Erstellte Berichte, Berechnungen, Pläne sind urheberrechtlich geschützt. EWI bleibt Rechteinhaber.

(2) Mit vollständiger Zahlung: einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht für den Vertragszweck.

(3) Weitergabe an Dritte und gewerbliche Weiterverwertung nur mit schriftlicher Zustimmung.

(4) EWI darf den Auftrag anonymisiert als Referenz nennen; Namensnennung nur mit Zustimmung.

§ 08 / Mängel

Gewährleistung

(1) Für Werkleistungen gelten §§ 634 ff. BGB. Verjährung gegenüber Unternehmern 1 Jahr ab Abnahme (außer Bauwerks­leistungen: 5 Jahre). Ggü. Verbrauchern stets gesetzliche Verjährung.

(2) Mängel unverzüglich in Textform anzeigen. EWI hat zunächst Nacherfüllungsrecht (2 Versuche).

(3) Bei Dienstleistungen §§ 611 ff. BGB — kein Erfolg geschuldet (z. B. keine Förderbewilligungs-Gewähr).

(4) Abnahme durch ausdrückliche Erklärung oder rügelose Nutzung über 4 Wochen nach Übergabe.

§ 09 / Haftung

Haftungsbeschränkung

(1) Uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Körper/Leben/Gesundheit, Produkthaftungsgesetz und Garantien.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit von Kardinalpflichten: beschränkt auf vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, max. Höhe der Auftragssumme (netto) pro Schadensfall.

(3) Sonst — einfache Fahrlässigkeit bei nicht-wesentlichen Pflichten — Haftung ausgeschlossen.

(4) EWI unterhält Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis auf Wunsch.

(5) Beschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter.

§ 10 / Widerruf

Verbraucher-Widerrufsrecht

Bei Fernabsatz (§ 312c BGB) oder außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312b BGB) hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB.

Widerrufsbelehrung — Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Begründung diesen Vertrag zu widerrufen. Frist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses.

Erklärung an: EWI – Energiewechsel Ingenieurbüro GmbH, Schopenhauer Straße 71, 80807 München, info@ewi.energy, +49 89 277 82 770.

Folgen: Rückzahlung aller Zahlungen binnen 14 Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung, mit demselben Zahlungsmittel.

Vorzeitiges Erlöschen: Bei Ausführungsbeginn während Widerrufsfrist mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung — Wertersatz nach § 357 Abs. 8 BGB. Bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt das Widerrufsrecht.

Kein Widerrufsrecht besteht bei Unternehmern, juristischen Personen öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Insbesondere Berechnungs-Partner.

§ 11 / Daten

Datenschutz

(1) Verarbeitung nach DSGVO und BDSG (Art. 6 Abs. 1 lit. b + c DSGVO).

(2) Details in der Datenschutzerklärung.

(3) Bei Verarbeitung von Endkundendaten für Geschäftskunden wird AVV nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen (vgl. § 13).

§ 12 / Geheimhaltung

Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur zeitlich unbegrenzten Geheimhaltung vertraulicher Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

§ 13 / B2B-Partner

Berechnungs-Partner

(1) Berechnungs-Partner sind Unternehmer nach § 14 BGB. Verbraucher-Widerrufsrecht (§ 10) nicht anwendbar.

(2) Partner bleibt im Verhältnis zu seinem Endkunden eigenverantwortlicher Vertragspartner.

(3) Partnerrabatt nicht übertragbar.

(4) Bei Übermittlung von Endkundendaten: AVV nach Art. 28 DSGVO.

(5) Ergebnisse auf Wunsch im White-Label-Format. Partner stellt EWI von Ansprüchen Dritter frei, soweit nicht EWI-Verschulden.

§ 14 / Schlichtung

Streitbeilegung

(1) OS-Plattform der EU: ec.europa.eu/consumers/odr. EWI-Kontakt: info@ewi.energy.

(2) EWI nimmt an Verbraucherschlichtungsverfahren nicht teil (§ 36 VSBG).

§ 15 / Schluss

Schlussbestimmungen

(1) Recht der BRD unter Ausschluss UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften des Heimatstaats bleiben unberührt.

(2) Erfüllungsort: München.

(3) Gerichtsstand: München (ggü. Kaufleuten, jur. Personen öffentlichen Rechts, Sondervermögen).

(4) Salvatorische Klausel: Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt übrige nicht.

(5) Änderungen der AGB werden in Textform mitgeteilt. Zustimmungsfiktion bei Nicht-Widerspruch innerhalb 6 Wochen (nicht für Hauptleistungspflichten/Entgelt).