Zum Hauptinhalt springen
01  /  Leistung · Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) · München

KfW 458.

»Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)« aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Zuschuss beim Umstieg auf erneuerbare Heizung — Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie. Grund­förderung plus Klima-Geschwindigkeits- und Einkommensbonus ergeben bis 70 %.

Erstgespräch vereinbaren
Grundförderung
30 %
Max. Zuschuss
bis 70 %
Max. förderfähig
28.000 € (1. WE)
Deckel kombiniert
70 %
Grund 30 + Klima/Speed 20 + Einkommen bis 40 — additiv bis Deckel
Zulassung
Energieeffizienz-Experte (DENA-Liste · BAFA Wohngebäude)
KfW-BEG-Sachverständiger
4,9 ★ Google · 62 Bewertungen

Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) bezuschusst den Umstieg auf eine erneuerbare Heizung — Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie — mit 30 % Grundförderung plus Klima-Geschwindigkeits- und Einkommensbonus, zusammen bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (max. 28.000 € für die erste Wohneinheit; Stand: BEG-Reform zum 21.07.2026, vorläufig). EWI aus München übernimmt für Sie den kompletten Antrag im KfW-Zuschussportal — Bestätigung zum Antrag (BzA), technische Nachweise, hydraulischer Abgleich und Verwendungsnachweis — in München, Bayern und Baden-Württemberg.

§ 02 / Bausteine

Wie die 70 % zustande kommen

Die KfW 458 setzt sich aus drei Zuschussbausteinen zusammen, die additiv bis zum Deckel von 70 % wirken.

01

Grundförderung 30 %

Auf alle förderfähigen Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle, Hybrid (innerhalb GEG-Anforderungen).

02

Klima-Geschwindigkeitsbonus 20 %

Nur Selbstnutzer. Austausch funktionierender Gas-Heizung (≥ 20 Jahre alt) ODER Öl-/Kohle-/Strom-Direkt-Heizung (Alter egal). Sinkt künftig alle 6 Monate um 4 Prozentpunkte (erste Absenkung voraussichtlich Anfang 2027 auf 16 %).

03

Einkommensbonus bis 40 %

Gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen (zvE) — nicht Brutto oder Netto: bis 30.000 € = +40 %, 30.001–40.000 € = +30 %, 40.001–50.000 € = +10 %, darüber kein Bonus. Maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten beiden Einkommensteuerbescheide. Nur selbstnutzende Eigentümer, 1. WE.

04

Kinderzuschlag

Haushalte mit minderjährigen Kindern ziehen 10.000 € vom anzusetzenden zvE ab — das kann die Bonusstufe des Einkommensbonus verbessern.

§ 03 / Voraussetzungen

Was Sie beachten müssen

01

Hydraulischer Abgleich

Pflicht vor Inbetriebnahme — Verfahren B dokumentiert, Nachweis beigelegt.

02

GEG-Konformität

Neue Heizung muss 65-%-EE-Regel erfüllen oder technisch gleichwertig sein.

03

Antrag vor Beauftragung

KfW-Zuschuss-Portal — Lieferung/Montage-Vertrag erst nach Zusage unterschreiben.

04

Fachunternehmer

Installation durch qualifiziertes Fachunternehmen, FU-Erklärung für Auszahlung.

§ 04 / Fragen

Häufig gefragt

Alle FAQs
01

Was ist der Klima-Geschwindigkeitsbonus genau?

+

Ein Zuschuss-Aufschlag von 20 % für selbstnutzende Eigentümer beim Heizungstausch. Voraussetzung: Gas-Heizung ≥ 20 Jahre alt ODER Öl-/Kohle-/Strom-Direktheizung (Alter egal). Der Bonus startet bei 20 % und sinkt künftig alle 6 Monate um 4 Prozentpunkte; die erste Absenkung auf 16 % ist für Anfang 2027 vorgesehen.

02

Wie funktioniert der gestaffelte Einkommensbonus?

+

Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen (zvE) — nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen. Der Bonus ist gestaffelt: bis 30.000 € zvE +40 %, 30.001–40.000 € +30 %, 40.001–50.000 € +10 %, darüber kein Bonus. Haushalte mit minderjährigen Kindern ziehen 10.000 € vom anzusetzenden zvE ab. Gewertet wird der Durchschnitt der letzten beiden Einkommensteuerbescheide; den Bonus erhalten nur selbstnutzende Eigentümer der ersten Wohneinheit.

03

Gibt es KfW 458 auch für Vermieter?

+

Die Grundförderung von 30 % ja. Klima-Geschwindigkeits- und Einkommensbonus erhalten nur selbstnutzende Eigentümer der 1. Wohneinheit.

04

Wie lange dauert die Bewilligung?

+

Zuschusszusage meist in 2–4 Wochen. Nach Einreichung des Verwendungsnachweises Auszahlung in 4–8 Wochen.

05

Übernimmt EWI den KfW-458-Antrag für mich?

+

Ja. EWI – Energiewechsel Ingenieurbüro GmbH aus München stellt den Antrag im KfW-Zuschussportal komplett für Sie: Bestätigung zum Antrag (BzA), Nachweis der Förderbausteine, hydraulischer Abgleich und Verwendungsnachweis bis zur Auszahlung. Sie übernehmen nur die Unterschrift. Wir arbeiten in München, Bayern und Baden-Württemberg.

§ 06 / Hinweise

Was Sie von uns
erwarten können — und was nicht.

Energieberatung ist Planungsleistung. Eine kurze Einordnung dessen, was wir liefern und worauf wir keinen Einfluss haben.

01

Unabhängiges Ingenieurbüro — kein Bauträger

Wir planen, rechnen und begleiten Sanierungen — bauen aber nicht selbst. Die Ausführung liegt bei den beauftragten Handwerks- und Fachbetrieben. Wir koordinieren, prüfen und begleiten die Förderung, haften aber nicht für handwerkliche Gewerke.

02

Prognosen, keine Garantien

Angegebene Einsparungen, Kosten und Amortisationszeiten sind fachlich fundierte Prognosen auf Basis der gemeldeten Gebäudedaten. Reale Werte hängen von Nutzerverhalten, Energiepreisen, Ausführungsqualität und Bausubstanz-Befunden ab und können abweichen.

03

Förder- und Gesetzeslage — Stand heute

Genannte KfW-, BAFA- und steuerliche Fördersätze entsprechen dem aktuellen Stand (2026) und können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich ist die Konditionslage im Moment der Antragstellung. Wir prüfen das vor jedem Antrag neu.

04

Befunde im Bauprozess

Erst beim Öffnen von Bauteilen, der Inspektion der Heizung oder der Detailplanung zeigen sich verdeckte Mängel und Abweichungen. In solchen Fällen passen wir Empfehlung, Kostenschätzung und Förderstrategie transparent an — bevor Weichen gestellt werden.

§ 07
Kontakt

Erstgespräch vereinbaren. 30 Minuten, unverbindlich.

Telefon
+49 89 277 82 770
Mo – Fr 09:00 – 18:00
Büro
Schopenhauer Straße 71
80807 München
Zulassung
Energieeffizienz-Experte (DENA-Liste · BAFA Wohngebäude)
KfW-BEG-Sachverständiger
4,9 ★ Google · 62 Bewertungen