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Tools· BEG · KfW · BAFA · § 35c

Förderrechner 2026.

Berechnen Sie in wenigen Schritten, wie viel staatliche Förderung Sie für Ihre energetische Sanierung erhalten — bereits auf Basis der ab dem 21. Juli 2026 geltenden BEG-Konditionen (vorläufig).

BEG-Reform ab 21. Juli 2026 — vorläufige Konditionen

Dieser Rechner bildet bereits die ab dem 21.07.2026 geltenden BEG-Förderkonditionen ab: gestaffelter Einkommensbonus (bis 40 %) plus neuer Kinderzuschlag, Klima-Geschwindigkeitsbonus mit Degression, Wegfall des Effizienz-Bonus und des Emissionsminderungszuschlags, abgesenkte förderfähige Höchstkosten (Heizung 28.000 € statt 30.000 € für die 1. Wohneinheit) sowie Tilgungszuschüsse −10 Prozentpunkte bei der Komplettsanierung (EE-Klasse wird Standard). Die finalen KfW-/BAFA-Merkblätter werden derzeit veröffentlicht — alle Werte sind daher vorläufig.

Vom 09.–20.07.2026 gilt bei KfW und BAFA ein faktischer Antragsstopp (Umstellungsphase). Anträge mit bereits vorliegender Bestätigung sind noch bis zum 20.07.2026 zu den bisherigen Konditionen möglich. Wir prüfen Ihren konkreten Anspruch tagesaktuell — kostenlose Förderprüfung.

1. Was planen Sie?

Gebäudehülle

Heizungstausch

Effizienzhaus

Beratung

2. Investitionskosten

3. Boni & Zuschläge

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen (zvE), Durchschnitt der letzten zwei Jahre — Nachweis per Steuerbescheid.

Ihre geschätzte Förderung

8.400

bei 30.000 € Investition

Effektive Eigenkosten

21.600

KfW 458 – Heizungsförderung

30 %

Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe

Max. förderfähig:28.000
Ihr Zuschuss:8.400
Grundförderung 30 %

Hinweis: Diese Berechnung dient der Orientierung und bildet die ab 21.07.2026 geltenden, noch vorläufigen BEG-Konditionen ab. Sie ersetzt keine individuelle Fördermittelberatung; die tatsächliche Förderhöhe kann abweichen. Gerne prüfen wir Ihren konkreten Anspruch — kostenlos und unverbindlich.

Kostenlose Erstberatung anfragen

Alle Förderprogramme im Überblick

Konditionen ab 21.07.2026 (vorläufig)

ProgrammMaßnahmeFördersatzMax. Betrag
BAFA BEG EMGebäudehülle (Dämmung, Fenster)15–20 %30.000–60.000 €
KfW 458Heizungstausch (Wärmepumpe etc.)30–70 %28.000 €/WE (1. WE)
KfW 261Effizienzhaus-Sanierung5–40 %150.000 €/WE
KfW 297/298Klimafreundlicher NeubauZinsverbilligung100.000–150.000 €/WE
BAFAEnergieberatung (iSFP)50 %650–850 €
KfWFachplanung & Baubegleitung50 %4.000–10.000 €/WE

Regionale Zusatzförderung

Neben der Bundesförderung (BAFA/KfW) gibt es in unserem Einzugsgebiet zusätzliche Förderprogramme von Städten und Ländern — oft kombinierbar.

München — FKG

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude

  • Einzelmaßnahmen Gebäudehülle: 10 % der förderfähigen Kosten (zusätzlich zur BEG)
  • Heizungstausch: 15 % der förderfähigen Kosten (Wärmepumpe, Solarthermie, Fernwärme)
  • Voraussetzung: Bewilligter BEG-Antrag, Gebäude in München, iSFP erforderlich

Geänderte Fördersystematik seit 11.12.2025. Antrag vor Auftragsvergabe.

Bayern

Landesförderung Freistaat Bayern

  • PV-Speicher-Programm: Förderung von Batteriespeichern in Verbindung mit PV-Anlagen
  • Bayerisches Wohnungsbauprogramm: Zinsgünstige Darlehen für Modernisierung
  • Kommunale Programme: Viele Gemeinden bieten eigene Zuschüsse — wir prüfen alle Optionen

Programme ändern sich häufig — wir halten Sie auf dem Laufenden.

Baden-Württemberg

Landesförderung BW

  • Klimaschutz Plus: Förderung von Beratungsleistungen und Investitionen für kommunale Gebäude
  • L-Bank Wohnraumförderung: Zinsgünstige Darlehen für energetische Modernisierung
  • Kommunale Programme: Stuttgart, Freiburg, Heidelberg u.a. bieten Zusatzförderungen

BW-Bonus bei Sanierung: bis zu 25 Prozentpunkte zusätzlich zur Bundesförderung.

Wir prüfen alle Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben — kostenlos

EWI Energieberatung ist in München ansässig und betreut Projekte in ganz Bayern und Baden-Württemberg. Wir kennen die regionalen Förderprogramme und helfen Ihnen, das Maximum herauszuholen.

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