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Fachwissen Energieberatung

43 Fachfragen zu Gebäudehülle, Anlagentechnik, Förderung, Normen und Sanierung — kompakt und verständlich erklärt.

Das GEG fordert bei nachträglicher Dämmung einen U-Wert von maximal 0,24 W/(m²·K) für Außenwände. In der Praxis wird das mit 14–18 cm Dämmstoff (WLG 035) erreicht. Mit einem iSFP erhalten Sie 5 % zusätzlichen Förderbonus über die BEG EM — der U-Wert muss dann ≤ 0,20 W/(m²·K) betragen.

Über ein ungedämmtes Dach gehen bis zu 30 % der Heizenergie verloren. Eine Zwischensparrendämmung (WLG 035, 18–24 cm) kostet ca. 60–120 €/m² und reduziert den Wärmeverlust um bis zu 80 %. Der GEG-Grenzwert liegt bei U ≤ 0,24 W/(m²·K). Die Investition amortisiert sich in der Regel innerhalb von 8–12 Jahren.

Wenn der Keller unbeheizt ist, entweicht Wärme durch die Kellerdecke. Eine Dämmung der Kellerdecke von unten (8–12 cm, WLG 035) kostet 30–60 €/m² und spart 5–10 % Heizenergie. Der GEG-Grenzwert liegt bei U ≤ 0,30 W/(m²·K). Diese Maßnahme ist oft die günstigste Einzelmaßnahme.

Dreifachverglasung mit einem Uw-Wert von 0,95 W/(m²·K) ist heute Standard. Der GEG fordert maximal Uw ≤ 1,30 W/(m²·K). Für die BEG-Förderung muss Uw ≤ 0,95 W/(m²·K) eingehalten werden. Die Kosten liegen bei 500–800 € pro Fenster inkl. Einbau, je nach Größe und Material.

Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) gibt an, wie viel Wärme pro Quadratmeter durch ein Bauteil verloren geht — gemessen in W/(m²·K). Je niedriger der U-Wert, desto besser die Dämmwirkung. Eine typische ungedämmte Außenwand hat einen U-Wert von 1,2–1,5, nach Sanierung liegt er bei 0,18–0,24.

Das GEG schreibt eine Nachrüstpflicht für die oberste Geschossdecke vor (U ≤ 0,24 W/(m²·K)), wenn diese bisher nicht gedämmt ist. Außerdem müssen ungedämmte, zugängliche Warmwasser- und Heizungsleitungen in unbeheizten Räumen gedämmt werden. Bei Eigentümerwechsel gelten zusätzliche Fristen (2 Jahre).

Ja, Wärmepumpen funktionieren auch im Altbau — vorausgesetzt, die Vorlauftemperatur liegt unter 55 °C. Das gelingt häufig mit größeren Heizkörpern oder einer Fußbodenheizung im Erdgeschoss. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe erreicht im Altbau eine Jahresarbeitszahl von 2,5–3,5. Die Investitionskosten liegen bei 25.000–40.000 €, abzüglich bis zu 70 % Förderung.

Laut GEG müssen Öl- und Gasheizungen, die vor 1996 eingebaut wurden, in der Regel ausgetauscht werden. Ab 2026 dürfen in Neubaugebieten mit Wärmeplanung keine reinen Gasheizungen mehr eingebaut werden. Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen bis 2028 (Großstädte > 100.000 Einwohner) bzw. 2030.

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet inklusive Installation ca. 25.000–40.000 € brutto. Nach Abzug der Förderung (30 % Grundförderung + 20 % Klimabonus + 5 % iSFP-Bonus + 2.500 € Effizienzbonus = bis zu 23.500 € Zuschuss) liegt der Eigenanteil oft bei nur 10.000–18.000 €.

Bei einer umfassenden Sanierung muss laut DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept erstellt werden. Wenn der natürliche Luftwechsel nicht ausreicht (z. B. nach Fenstertausch + Dachdämmung), ist eine mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung empfehlenswert. Sie spart 15–25 % Heizenergie und beugt Schimmel vor.

Photovoltaik ist heute in den meisten Fällen wirtschaftlicher als Solarthermie. Eine PV-Anlage mit 10 kWp erzeugt ca. 10.000 kWh/a und kann über eine Wärmepumpe auch zum Heizen genutzt werden. Solarthermie lohnt sich noch bei Mehrfamilienhäusern mit hohem Warmwasserverbrauch. Die Kosten liegen bei 1.200–1.600 €/kWp (PV) bzw. 4.000–8.000 € (Solarthermie).

Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper genau die richtige Wassermenge erhält. Das spart 10–15 % Heizenergie und beseitigt Geräusche in den Leitungen. Die Kosten liegen bei 600–1.200 € für ein Einfamilienhaus. Der hydraulische Abgleich ist seit Oktober 2022 für Gaszentralheizungen in größeren Gebäuden Pflicht.

Der COP (Coefficient of Performance) gibt an, wie viel Wärme eine Wärmepumpe pro eingesetzter Kilowattstunde Strom erzeugt. Ein COP von 4 bedeutet: Aus 1 kWh Strom werden 4 kWh Wärme. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) ist der ganzjährige Durchschnitt und liegt bei Luft-Wasser-Wärmepumpen typisch bei 2,7–4,0.

Die KfW 458 fördert den Heizungstausch mit 30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus (bei Tausch einer fossilen Heizung bis 2028) + 30 % einkommensabhängiger Bonus (bei Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/a). Maximal 70 % der förderfähigen Kosten (max. 30.000 € für die erste Wohneinheit). Der iSFP-Bonus von 5 % gilt nur bei Einzelmaßnahmen über BEG EM, nicht bei KfW 458.

Die BEG EM fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster), Anlagentechnik (Lüftung, Heizungsoptimierung) und Heizungstausch mit 15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus. Die förderfähigen Kosten betragen max. 30.000 € pro Wohneinheit (60.000 € mit iSFP). Antragstellung bei der BAFA vor Maßnahmenbeginn.

Selbstnutzende Eigentümer können energetische Sanierungsmaßnahmen über 3 Jahre steuerlich absetzen — insgesamt 20 % der Kosten (max. 40.000 € = 200.000 € Investition). Kein Antrag nötig, aber ein Fachunternehmer oder Energieberater muss die Maßnahme bescheinigen. Nicht kombinierbar mit BEG-Zuschüssen.

Die KfW 261 fördert eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus mit einem zinsgünstigen Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit (mit EE-Klasse) und einem Tilgungszuschuss von 5–45 % je nach Effizienzhausstufe. Die Kombination mit der BEG EM für Einzelmaßnahmen ist nicht möglich.

Ja, die Landeshauptstadt München fördert über das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) zusätzlich zur Bundesförderung. Beispiel: Wärmepumpe bis 3.000 €, Gebäudehülle bis 100 €/m² Dämmfläche, Energieberatung mit bis zu 6.000 €. Die kommunale Förderung ist mit der BEG kombinierbar, die Gesamtförderung darf aber 90 % der Kosten nicht übersteigen.

Für die meisten BEG-Förderprogramme ist ein eingetragener Energieeffizienz-Experte (dena-Expertenliste) zwingend vorgeschrieben. Die Energieberatung selbst wird mit 80 % gefördert (max. 1.300 € für Ein-/Zweifamilienhäuser, 1.700 € für größere Gebäude). Ohne Energieberater erhalten Sie keine BEG-Förderung.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht die BEG-EM-Förderung um 5 Prozentpunkte und verdoppelt die förderfähigen Kosten auf 60.000 € pro Wohneinheit. Der iSFP wird von einem Energieberater erstellt, kostet ca. 1.800–2.500 € und wird selbst mit 80 % gefördert. Der iSFP-Bonus gilt nur bei der BEG EM, nicht bei KfW 458.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das zentrale Gesetz für die energetischen Anforderungen an Gebäude. Es schreibt Mindest-U-Werte bei Sanierung, Pflichten beim Heizungstausch (65-%-EE-Regel ab 2026/2028), Energieausweispflicht und Nachrüstpflichten bei Eigentümerwechsel vor. Verstöße können mit Bußgeldern bis 50.000 € geahndet werden.

Die DIN V 18599 ist das Standardverfahren zur energetischen Bilanzierung von Gebäuden in Deutschland. Sie berechnet den Energiebedarf auf Basis von Gebäudehülle, Anlagentechnik und Nutzungsprofilen. Die Norm ist Grundlage für den Bedarfsausweis, den GEG-Nachweis und die KfW-Effizienzhaus-Berechnung.

Die DIN EN 12831 beschreibt das Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast eines Gebäudes. Die Heizlast bestimmt, wie groß die Heizungsanlage sein muss, um das Gebäude an den kältesten Tagen warm zu halten. In München beträgt die Norm-Außentemperatur -12,3 °C. Die Heizlastberechnung ist Voraussetzung für eine korrekte Wärmepumpen-Dimensionierung.

Ein GEG-Nachweis ist Pflicht bei Neubau, Erweiterung oder wesentlicher Änderung eines Gebäudes. Er muss vor Baubeginn erstellt und bei der Bauaufsicht eingereicht werden. Der Nachweis dokumentiert, dass die energetischen Mindestanforderungen des GEG eingehalten werden. Die Kosten liegen je nach Gebäudegröße bei 800–3.000 €.

Großstädte über 100.000 Einwohner (inkl. München) müssen bis zum 30.06.2026 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Kleinere Gemeinden haben bis zum 30.06.2028 Zeit. Nach Veröffentlichung des Wärmeplans greift die 65-%-EE-Pflicht für neue Heizungen: In Neubaugebieten gilt sie sofort, in Bestandsgebieten nach Übergangsfristen.

Neue Heizungen müssen mindestens 65 % der gelieferten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Das erfüllen Wärmepumpen, Biomassekessel, Solarthermie-Hybride und bestimmte Wärmenetze. Gasheizungen sind nur noch als Übergangs-Hybrid mit Wärmepumpe möglich. Die Regelung gilt gestaffelt: ab 2026 in Großstädten, ab 2028 in kleineren Kommunen.

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre und bildet das Nutzerverhalten ab. Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudetechnik. Für Wohngebäude vor 1977 mit weniger als 5 Wohneinheiten ohne energetische Sanierung ist der Bedarfsausweis Pflicht.

Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden (§ 80 GEG). Er muss spätestens bei der Besichtigung dem Interessenten zugänglich gemacht werden. Auch in Immobilienanzeigen müssen die Energiekennwerte angegeben werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 10.000 €.

Ein Verbrauchsausweis kostet 50–100 €, ein Bedarfsausweis 300–500 € für ein Einfamilienhaus. Die Kosten variieren je nach Gebäudegröße und -komplexität. Ein Bedarfsausweis für ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten kann bis zu 1.000 € kosten. Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig.

Die Skala reicht von A+ (unter 30 kWh/m²a, Passivhaus-Niveau) bis H (über 250 kWh/m²a, unsanierter Altbau). Ein durchschnittliches deutsches Wohngebäude liegt bei Klasse E–F (130–200 kWh/m²a). Durch eine umfassende Sanierung kann die Effizienzklasse um 3–5 Stufen verbessert werden.

Ja — der Bedarfsausweis enthält konkrete Modernisierungsempfehlungen mit geschätztem Einsparpotenzial. Er zeigt, welche Bauteile die größten Wärmeverluste verursachen. Für eine detaillierte Sanierungsplanung empfehlen wir den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der deutlich umfassender ist.

Ja, seit Mai 2021 müssen alle neuen Energieausweise beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert werden. Die Registrierung erfolgt durch den Aussteller und kostet ca. 6–8 €. Ohne Registrierungsnummer ist der Energieausweis nicht gültig.

Die empfohlene Reihenfolge lautet: 1. Gebäudehülle dämmen (Dach, Wand, Kellerdecke, Fenster) — damit sinkt der Heizwärmebedarf um 40–60 %. 2. Dann Heizung tauschen — eine kleinere, effizientere Anlage genügt nach der Dämmung. 3. Zum Schluss Lüftung und Solartechnik ergänzen. Diese Reihenfolge ist auch wirtschaftlich am sinnvollsten.

Für ein Einfamilienhaus (150 m²) rechnet man mit 80.000–150.000 € brutto für eine Komplettsanierung (Dach, Wand, Fenster, Kellerdecke, Heizung, Lüftung). Nach Abzug von BEG-Förderung und ggf. kommunaler Förderung bleiben typisch 40.000–80.000 € Eigenanteil. Die Energiekosten sinken um 60–80 %, die Amortisation liegt bei 15–25 Jahren.

Eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 EE bietet den besten Kompromiss: Der Tilgungszuschuss (KfW 261) beträgt 15 %, die förderfähigen Kosten liegen bei bis zu 150.000 €. Der Immobilienwert steigt um ca. 10–20 %. Für ein Effizienzhaus 55 gibt es 20 % Tilgungszuschuss, die Anforderungen sind aber deutlich höher.

Schrittweises Sanieren ist möglich und wird über die BEG EM gefördert. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt dabei die optimale Reihenfolge vor und sichert den 5-%-Bonus bei jeder Einzelmaßnahme. Wichtig: Maßnahmen müssen aufeinander abgestimmt sein, damit keine Bauschäden entstehen (z. B. Schimmel durch Fenster-Dämmung ohne Lüftungskonzept).

Beispielhafte Einsparungen für ein EFH (150 m², Gasheizung, 2.000 €/a Heizkosten): Dachdämmung spart ca. 300–400 €/a, Fassadendämmung ca. 400–600 €/a, Fenstertausch ca. 200–300 €/a, Heizungstausch auf Wärmepumpe ca. 800–1.200 €/a. In Kombination sind die Einsparungen höher als die Summe der Einzelwerte.

Achten Sie auf Fachbetriebe mit Erfahrung in energetischer Sanierung. Für KfW-geförderte Maßnahmen müssen die Handwerker als Fachunternehmen gegenüber dem Energieberater die fachgerechte Ausführung bestätigen. Ihr Energieberater kann Handwerker empfehlen und die Qualität der Ausführung im Rahmen der Baubegleitung prüfen.

Schimmel entsteht, wenn die relative Luftfeuchtigkeit an einer Oberfläche über 80 % liegt — typisch an Wärmebrücken (Fensterlaibung, Gebäudeecken). Abhilfe schaffen: regelmäßiges Stoßlüften (3–5× täglich, 5–10 Min.), Innenwanddämmung an kritischen Stellen, und eine relative Raumluftfeuchtigkeit unter 60 %. Eine kontrollierte Wohnraumlüftung beseitigt das Problem dauerhaft.

Nach einer energetischen Sanierung (neue Fenster, Dämmung) ist die Gebäudehülle deutlich dichter. Der natürliche Luftaustausch über Undichtigkeiten entfällt. Ohne ausreichende Lüftung steigt die Luftfeuchtigkeit schnell über 60 % — Schimmelgefahr. Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist bei umfassender Sanierung Pflicht.

Eine KWL tauscht automatisch die verbrauchte Raumluft gegen frische Außenluft und gewinnt dabei bis zu 90 % der Wärme zurück. Die Investitionskosten liegen bei 5.000–12.000 € für ein Einfamilienhaus. Die laufenden Stromkosten betragen nur 50–100 €/a. Eine KWL wird über die BEG EM mit 15 % + 5 % iSFP-Bonus gefördert.

Optimale Werte für Wohnräume: 20–22 °C bei 40–60 % relativer Luftfeuchtigkeit. Im Schlafzimmer genügen 16–18 °C. Badezimmer: 22–24 °C. In unbeheizten Räumen sollte die Temperatur nicht unter 14 °C fallen (Taupunktproblem). Ein Hygrometer (ab 10 €) hilft bei der Überwachung.

Ja, bei falscher Ausführung. Eine Innendämmung verlagert den Taupunkt in die Wand, was zu Feuchteanreicherung führen kann. Kapillaraktive Dämmstoffe (Kalziumsilikat, Holzfaser) sind bei Innendämmung empfehlenswert, da sie Feuchtigkeit puffern und wieder abgeben. Eine fachkundige Planung durch einen Energieberater ist bei Innendämmung zwingend erforderlich.

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