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Förderung

Fördermittel 2025/2026 — Der komplette Überblick

Von EWI Energieberatung·

Die Förderlandschaft für energetische Sanierung ist komplex — aber auch so attraktiv wie selten zuvor. In diesem Ratgeber geben wir Ihnen einen vollständigen Überblick über alle relevanten Förderprogramme 2025/2026: von der Bundesförderung (BEG, KfW) über die steuerliche Förderung bis hin zu kommunalen Programmen in München. So finden Sie das optimale Förderprogramm für Ihr Vorhaben.

Förderprogramme auf einen Blick

ProgrammFürFörderungArt
KfW 458HeizungstauschBis 70 %Zuschuss
BEG EMGebäudehülle, Anlagentechnik15 % + 5 % iSFPZuschuss
KfW 261EffizienzhaussanierungBis 45 % TilgungszuschussKredit + Zuschuss
§35c EStGAlle Sanierungsmaßnahmen20 % über 3 JahreSteuerermäßigung
BAFA EnergieberatungiSFP, Energieberatung50 %Zuschuss
FKG MünchenErgänzend zu BundVariabelZuschuss

KfW 458 — Heizungstausch (bis zu 70 % Förderung)

Das KfW-Programm 458 ist das wichtigste Förderprogramm für den Heizungstausch. Es fördert den Einbau von Heizungsanlagen, die auf erneuerbaren Energien basieren — also Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie-Anlagen und Wärmenetzanschlüsse.

Fördersätze KfW 458:

Grundzuschuss:30 %
Klimageschwindigkeitsbonus:
Austausch fossile Heizung (Öl, Gas >20 Jahre, Kohle, Nachtspeicher)
+20 %
Einkommensbonus:
Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr
+30 %
Effizienzbonus:
Natürliches Kältemittel (Wärmequelle Wasser/Erdreich)
+5 %
Maximale Förderung:70 %

Förderfähige Kosten: Maximal 30.000 € für die erste Wohneinheit (EFH). Bei Mehrfamilienhäusern: 30.000 € für die erste WE + 15.000 € für die 2.–6. WE + 8.000 € ab der 7. WE.

Klimageschwindigkeitsbonus: Der 20 %-Bonus gilt bis Ende 2028. Danach sinkt er alle 2 Jahre um jeweils 3 Prozentpunkte (17 % ab 2029, 14 % ab 2031 usw.). Wer den vollen Bonus nutzen möchte, sollte also zeitnah handeln.

Ergänzungskredit KfW 358/359: Zusätzlich zum Zuschuss können Sie einen zinsgünstigen Ergänzungskredit bei der KfW beantragen. Für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 90.000 € beträgt das maximale Kreditvolumen 120.000 €.

BEG EM — Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (15 % + 5 %)

Die BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen) fördert Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik mit einem Grundzuschuss von 15 %. Wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen wird, gibt es zusätzlich 5 % iSFP-Bonus.

Förderfähige Maßnahmen:

  • Fassadendämmung (WDVS, vorgehängte Fassade, Innendämmung)
  • Dachdämmung, Dachflächenfenster
  • Kellerdeckendämmung
  • Fenstertausch (Uw ≤ 0,95 W/m²K)
  • Haustür (UD ≤ 1,3 W/m²K)
  • Sonnenschutz
  • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich Verfahren B)

Förderfähige Kosten: Maximal 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr (mit iSFP: 60.000 € pro WE). Bei mehreren Maßnahmen im selben Jahr werden die Kosten zusammengefasst.

Rechenbeispiel — Fenstertausch mit iSFP:

12 Fenster, Gesamtkosten: 24.000 €
Grundzuschuss: 15 % = 3.600 €
iSFP-Bonus: 5 % = 1.200 €
Gesamtförderung: 4.800 € (20 %)
Eigenanteil: 19.200 €

KfW 261 — Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Wenn Sie Ihr Gebäude umfassend sanieren und ein bestimmtes Effizienzhausniveau erreichen, können Sie das KfW-Programm 261 nutzen. Es bietet einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss.

EffizienzhausniveauTilgungszuschussMax. KreditMax. Zuschuss
EH 855 %120.000 €6.000 €
EH 7010 %120.000 €12.000 €
EH 5520 %120.000 €24.000 €
EH 4025 %120.000 €30.000 €
EH 40 EE30 %150.000 €45.000 €

Wann lohnt sich KfW 261? Vor allem bei umfassenden Sanierungen, die mehrere Gewerke umfassen (Dämmung + Fenster + Heizung + Lüftung). Der Vorteil: Sie erhalten einen einzigen zinsgünstigen Kredit für das gesamte Vorhaben und der Tilgungszuschuss kann bei hohen Investitionssummen deutlich über dem liegen, was über Einzelmaßnahmen möglich wäre. Die EE-Klasse erfordert, dass mindestens 65 % des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

§35c EStG — Steuerliche Förderung (20 % über 3 Jahre)

Die steuerliche Förderung nach §35c EStG ist eine Alternative zur KfW/BAFA-Förderung. Sie ermöglicht es, 20 % der Sanierungskosten über drei Jahre direkt von der Einkommensteuer abzuziehen — ohne vorherige Antragstellung.

Steuerliche Förderung §35c im Detail:

  • 7 % im ersten Jahr (max. 14.000 €)
  • 7 % im zweiten Jahr (max. 14.000 €)
  • 6 % im dritten Jahr (max. 12.000 €)
  • Gesamt: 20 % über 3 Jahre, max. 40.000 € Steuerermäßigung
  • Förderfähige Kosten: max. 200.000 € pro Objekt
  • Voraussetzung: Gebäude mindestens 10 Jahre alt, selbst bewohnt
  • Keine vorherige Antragstellung nötig — nachträglich absetzbar!

Wann ist §35c besser als KfW/BAFA?

  • Wenn Sie die Maßnahme bereits durchgeführt haben, ohne vorher einen Förderantrag zu stellen (bei KfW/BAFA muss der Antrag VOR Baubeginn gestellt werden)
  • Bei Maßnahmen mit relativ hohen Kosten (über 30.000 €), da die förderfähigen Kosten bei §35c höher sind (200.000 € vs. 30.000–60.000 € bei BEG EM)
  • Wenn Sie ein hohes zu versteuerndes Einkommen haben und die Steuerersparnis schnell realisieren können
  • Wichtig: Auch bei §35c muss ein Energieberater die fachgerechte Ausführung bescheinigen (Bescheinigung nach §35c EStG)

BAFA Energieberatung — 50 % für den iSFP

Die BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % der Beratungskosten. Maximal werden 650 € für Ein-/Zweifamilienhäuser und 850 € für Mehrfamilienhäuser (ab 3 WE) bezuschusst. Die Förderung gilt für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

Unser Tipp: Der iSFP ist die beste Investition, die Sie vor einer Sanierung tätigen können. Er sichert Ihnen den 5 %-iSFP-Bonus auf alle folgenden Einzelmaßnahmen und zeigt die optimale Sanierungsstrategie. Bei einer Fassadendämmung von 40.000 € bedeutet der iSFP-Bonus allein 2.000 € zusätzliche Förderung — deutlich mehr als Ihr Eigenanteil für den iSFP.

FKG München — Kommunale Förderung

Die Landeshauptstadt München bietet über das FKG (Förderprogramm Klimaneutrales Gebäude) zusätzliche kommunale Förderung. Das Besondere: Die FKG-Förderung ist mit der Bundesförderung (BEG, KfW) kombinierbar und deckt teilweise Maßnahmen ab, die der Bund nicht fördert.

FKG-Förderbereiche (Auswahl):

  • Ergänzende Förderung für Dämmmaßnahmen und Fenstertausch
  • Batteriespeicher (nicht über BEG gefördert!)
  • Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
  • Begrünung (Fassade, Dach) als ergänzende Klimamaßnahme
  • Energieberatung und Thermografie

Wichtig: Das FKG wird regelmäßig angepasst. Die aktuellen Förderbedingungen und Förderhöhen finden Sie auf der Website der Stadt München. Als Energieberater in München kennen wir die aktuellen Konditionen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Was lässt sich kombinieren — und was nicht?

KombinationMöglich?
KfW 458 (Heizung) + BEG EM (Dämmung)Ja (verschiedene Maßnahmen)
BEG EM + §35c EStG (gleiche Maßnahme)Nein (entweder/oder)
KfW 458 (Heizung) + §35c (Fenster)Ja (verschiedene Maßnahmen)
BEG + FKG MünchenJa (kombinierbar)
KfW 261 + KfW 458 (gleiche Maßnahme)Nein (entweder/oder)
BAFA Energieberatung + alle anderenJa (Beratung ist eigenständig)

Die wichtigsten Regeln für die Förderung

Antrag VOR Baubeginn

Bei BEG-Programmen muss der Förderantrag VOR dem Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags gestellt werden. Die Beauftragung eines Energieberaters und Planungsleistungen gelten NICHT als Vorhabenbeginn.

Energieberater Pflicht

Für alle BEG-Programme und für §35c ist ein in der EEE-Liste gelisteter Energieberater erforderlich. Der Energieberater bestätigt die technischen Anforderungen und erstellt die nötigen Nachweise.

Technische Mindestanforderungen

Jede geförderte Maßnahme muss bestimmte technische Anforderungen erfüllen (z. B. U-Werte bei Dämmung, Uw-Werte bei Fenstern). Diese sind in den Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG festgelegt.

Kumulierungsverbot

Für dieselbe Maßnahme können Sie nicht gleichzeitig BEG-Zuschuss und §35c nutzen. Die Gesamtförderung aus allen öffentlichen Mitteln darf 60 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.

Häufige Fragen zur Förderung

Wie viel Förderung bekomme ich für einen Heizungstausch?

Über KfW 458 bis zu 70 %: 30 % Grundzuschuss + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus + 30 % Einkommensbonus. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € gedeckelt, der maximale Zuschuss beträgt 21.000 €.

Was ist der Unterschied zwischen BEG EM und KfW 458?

BEG EM fördert Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) mit 15 % + 5 % iSFP-Bonus. KfW 458 fördert den Heizungstausch mit bis zu 70 %. Beide laufen über die KfW, haben aber unterschiedliche Fördersätze.

Kann ich KfW-Förderung und steuerliche Förderung kombinieren?

Für dieselbe Maßnahme nicht. Aber Sie können verschiedene Maßnahmen über verschiedene Programme fördern: z. B. Heizung über KfW 458 und Fenster über §35c.

Muss ich die Förderung vor Baubeginn beantragen?

Bei KfW und BAFA: ja, zwingend vor Abschluss eines Liefer-/Leistungsvertrags. Bei §35c: nein, die steuerliche Förderung kann nachträglich geltend gemacht werden.

Brauche ich einen Energieberater für die Förderung?

Ja, für alle BEG-Programme und für §35c ist ein in der EEE-Liste eingetragener Energieberater erforderlich. Bei EWI übernehmen wir die gesamte Förderabwicklung — von der Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.

Fazit: Fördermittel optimal nutzen — mit Strategie

Die Förderlandschaft ist komplex, aber die Möglichkeiten sind enorm. Mit der richtigen Strategie können Sie 30–70 % der Sanierungskosten durch Fördermittel decken. Der Schlüssel liegt in der richtigen Kombination der Programme und der rechtzeitigen Antragstellung.

Bei EWI kennen wir alle aktuellen Förderprogramme und deren Kombinationsmöglichkeiten. Wir erstellen Ihnen einen individuellen Förderplan, der die maximale Förderung für Ihr Vorhaben sichert — vom iSFP über den KfW-Antrag bis zum Verwendungsnachweis. Sprechen Sie uns an.

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